Mitgliedschaft

 

Ordentliches Mitglied kann jeder Polizeibedienstete (Beamte, Angestellte und Arbeiter) der im aktiven Dienst, ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen steht, die polizeiliche Aufgaben erfüllen. Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Verbindungsstellen-Vorstand. Die Mitglieder können die Verbindungsstelle der sie beitreten wollen, frei wählen. Aufnahmeanträge erhalten Sie bei allen Vorstandsmitgliedern und Beisitzern. Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.



Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 30,-- pro Jahr. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Im Beitrag ist der kostenlose Bezug der Zeitschrift der IPA Deutsche Sektion ("IPA aktuell") enthalten, er wird jährlich von den Verbindungsstellen erhoben.

Jedes Mitglied erhält eine Membership Card und eine Auto-Vignette. Sie sind ein Jahr gültig.

Die vom Bundesvorstand herausgegebene Zeitschrift "IPA aktuell" erscheint  4-mal jährlich und ist die offizielle Informations- und Mitteilungszeitschrift der Deutschen Sektion.

 

 

Den Antrag auf Mitgliedschaft finden sie im Bereich Service\Download.

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